NotHilfePass
Patientenverfuegung Vorsorgevollmacht Sorgerechtsverfügung betrifft jeden
NotHilfePass,Patientenverfuegung und Vorsorgevollmacht die Wichtigkeit dieser Dokumente wird oft unterschätzt.
Die meisten Bürger unseres Landes denken, dass sie ausreichend und in jeder Hinsicht abgesichert sind.Das sie genügend Vorsorge (Notfallvorsorge) getroffen haben und ihnen nichts passieren kann.
Doch oft kommt das böse Erwachen!
Von einem Tag auf den anderen werden sie durch eine Krankheit, einen Unfall, Herzinfarkt, Schlaganfall Bewusstlosigkeit oder sonstige Umstände wie geschäftsunfähig und haben durch ungenügende Aufklärung, Fehlinformationen und Unwissenheit für diesen Fall keine Vorsorge getroffen.
Ein Großteil dieser Menschen denkt, dass sich in solchen Fällen, wo sie nicht mehr selbst für sich entscheiden und sorgen können, ihre Angehörigen sich um all Ihre Angelegenheiten (medizinischen, rechtlichen und vermögensrechtlichen) kümmern können.
Das ist aber auf Grund der bestehenden Rechtslage nicht so einfach möglich, denn § 1896, Abs.1 Satz 1 BGB sieht gerade dafür die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht vor. Dieser Betreuer kann auch eine völlig fremde Person, z.B. ein staatlicher Betreuer, sein. Nur eine eigene, privat getroffene Vorsorge in Form sogenannter Vorsorgedokumente (Patientenverfuegung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht etc.), die im Notfall auch gefunden werden und den Stellen, die Entscheidungen treffen müssen, sofort zur Verfügung stehen, können das verhindern.
Das Letztere ist aber leider oft nicht gewährleistet.
Vorsorgedokumente, vor allem in Form von vorgefertigten Formularen oder vorgefertigten Mustertexten, bieten heute zahlreiche Unternehmen an. Es gibt aber nur sehr wenige Unternehmen, die zusätzlich noch dafür sorgen, dass diese Dokumente im Notfall auch verfügbar sind.
Aus diesem Grunde ist die Schwarzwald Finanz eine Kooperation mit der GFVV Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH eingegangen, die es sich als eines der wenigen Unternehmen zur Aufgabe gemacht:
-dafür zu sorgen, dass Ihre Vorsorgedokumente wie Patientenverfuegungen usw im Notfall rund um die Uhr durch einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst für berechtigte Personen und Institutionen, wie beispielsweise Krankenhäuser verfügbar und abrufbar sind, um eine Anordnung einer Betreuung (möglicherweise durch eine fremde Person) durch das Betreuungsgericht (§ 1896 BGB) zu vermeiden
-Ihnen Zugang zu einer auf diese Themen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu verschaffen, die auf Grundlage Ihrer Wünsche individuelle Vorsorgedokumente (Patientenverfuegung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung etc.) für Sie erstellt
-Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge zu informieren
Besuchen Sie einen unserer öffentlichen Vorträge!
Nächster Patientenverfuegung,Vorsorgevollmacht,Sorgerechtsverfügungs Vortrag findet
der nächste Termin für unseren nächsten Vortrag findet am 10.10.2019 im Bürgerhaus in 78713 Hardt Sulgenerstr.3 um 19.30 Uhr statt.Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Zertifikat GFVV
Patientenverfuegung / Vorsorgevollmacht von Schwarzwald-Finanz anwaltlich geprüft, rund um die Uhr Verfügbar
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